Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr A.,
Wir Abgeordnete, allen voran meine Kollegin Evelyn Schötz, Sprecherin für Pflege und psychische Gesundheit, bringen unsere Position dazu im Bundestag immer wieder in den Diskurs ein. Wir stellen Anfragen und unterstützen die Kritik aus der Praxis und von Fachverbänden, mit denen wir im Austausch stehen.
Auch politisch halte ich die bestehenden Regelungen sinnvoll, da die Eheschließung ein Bekenntnis zur gegenseitigen Verantwortungsübernahme darstellt.

