Ist ein absolutes Streikverbot unter diesen Bedingungen weiterhin verfassungsgemäß?
Ihre Antwort vom 23.03.2026 geht an der zentralen Frage vorbei.
Seit 2021 wird ein „zeitnaher“ Referentenentwurf angekündigt – tatsächlich seit sechs Jahren. Der Verzicht auf Verjährung ersetzt weder verfassungsgemäße Alimentation noch effektiven Rechtsschutz, sondern verschiebt das Problem lediglich.
Gleichzeitig wurden selbst Tariferhöhungen nicht auf Bundesbeamte übertragen, da diese mit einem Alimentationsgesetz verknüpft werden sollen, wodurch tarifliche Anpassungen faktisch neutralisiert werden. Gleichzeitig werden Modelle wie ein fiktives Partnereinkommen diskutiert, die Nachzahlungen und künftige Besoldungsanpassungen reduzieren könnten.
Beamten und Soldaten fehlt ein Streikrecht ebenso wie ein wirksames Mitbestimmungsinstrument. Der Klageweg dauert Jahre und ist kein effektiver Rechtsschutz.
Welches reale Korrektiv bleibt damit noch gegenüber dem Dienstherrn?
Ist ein absolutes Streikverbot unter diesen Bedingungen weiterhin verfassungsgemäß?

