Eine Enthaltung ist dabei weder ein Ausweichen noch Ausdruck von Unentschlossenheit, sondern eine eigenständige politische Entscheidung.
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Ihre Enttäuschung kann ich nachvollziehen, gerade wenn Sie das Gefühl haben, dass Eigenverantwortung und private Vorsorge im Ergebnis nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
