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Ruppert Stüwe
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Frage von Franziska F. •

Wie stehen Sie persönlich zu den kurzfristig beschlossenen Änderungen der psychotherapeutischen Vergütung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Sehr geehrter Herr Stüwe,
ich habe eine Frage zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zur psychotherapeutischen Vergütung.

Da die entsprechenden Regelungen erst durch kurzfristige Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wurden und die Schlussabstimmung über das Gesamtgesetz erfolgte, ist für Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, wie einzelne Abgeordnete diesen Aspekt bewertet haben.

Daher würde mich interessieren:
Haben Sie die Änderungen zur psychotherapeutischen Vergütung persönlich unterstützt? Falls ja, welche Gründe haben Sie überzeugt, obwohl zahlreiche Fachverbände vor negativen Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung gewarnt haben?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer persönlichen Einschätzung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
F. F.

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