Wie stehen Sie persönlich zu den kurzfristig beschlossenen Änderungen der psychotherapeutischen Vergütung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Sehr geehrter Herr Stüwe,
ich habe eine Frage zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zur psychotherapeutischen Vergütung.
Da die entsprechenden Regelungen erst durch kurzfristige Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wurden und die Schlussabstimmung über das Gesamtgesetz erfolgte, ist für Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, wie einzelne Abgeordnete diesen Aspekt bewertet haben.
Daher würde mich interessieren:
Haben Sie die Änderungen zur psychotherapeutischen Vergütung persönlich unterstützt? Falls ja, welche Gründe haben Sie überzeugt, obwohl zahlreiche Fachverbände vor negativen Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung gewarnt haben?
Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer persönlichen Einschätzung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
F. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage hier auf abgeordnetenwatch.de
Im Bundestag erfolgt die Debatte zu Gesetzen in den einzelnen Fachausschüssen. Im von Ihnen angesprochenen Fall im Gesundheitsausschuss. Dort beraten die Fachpolitiker:innen die Gesetzesentwürfe und auch Änderungsanträge.
Als nicht im Ausschuss beteiligte Fachpolitiker:innen stehen wir aber natürlich im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Kolleg:innen und geben auch Anfrage und Anmerkungen zu Gesetzesentwürfen entsprechend weiter.
Die zahlreichen Rückmeldungen der vergangenen Tage und Wochen machen deutlich, wie groß die Verunsicherung innerhalb der psychotherapeutischen Profession derzeit ist. Aus diesem Grund war die zuständige Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion noch einmal am 09.07.2026 in direkten Austausch mit den psychotherapeutischen Verbänden getreten.
Ihre Bedenken nehmen wir ausdrücklich ernst. Gerade die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen und die Sicherstellung einer verlässlichen Versorgung müssen auch künftig im Mittelpunkt unserer gesundheitspolitischen Entscheidungen stehen.
Zur aktuell diskutierten Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung möchte ich Ihnen unsere Einschätzung erläutern:
Nach unserer Rechtsauffassung wird durch die Streichung der Angemessenheitsprüfung keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.
Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeut:innen bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt – zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.
Aus unserer Sicht ist darüber hinaus wichtig:
• Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen.
• Die bislang für die Psychotherapie vorgesehenen Vergütungsmittel sollen auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben und nicht auf andere Fachgruppen verlagert werden.
• Psychotherapeut:innen nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.
Uns ist zugleich bewusst, dass diese rechtliche Einordnung nicht alle Sorgen beseitigt. Aus diesem Grund haben wir auch für den Bereich der Psychotherapie bis zur letzten Minute gekämpft. Nur die drohende Verfassungsklage der Grünen hat verhindert, dass wir die ausverhandelten Verbesserungen noch über einen Änderungsantrag in das Gesetz bringen konnten. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen im Umfang von rund 100 Millionen Euro. Damit verbinden wir ein klares politisches Signal, die psychotherapeutische Versorgung weiter zu stärken.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich für Ihre Nachricht. Die Rückmeldungen sind für unsere parlamentarische Arbeit von großer Bedeutung. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung dauerhaft gestärkt und wirtschaftlich verlässlich ausgestaltet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ruppert Stüwe

