Der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 zum Informationsfreiheitsgesetz findet meine Unterstützung.
Das grundlegende Ziel der EU-Verpackungsverordnung – Verpackungen zu reduzieren – halte ich für richtig. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Unternehmen führt – insbesondere nicht für kleinere Betriebe.
Meine fachliche Bewertung des Vorrangs zugelassener Fertigarzneimittel orientiert sich an Zulassung, Evidenz und Patientensicherheit und nicht an einem bestimmten Hersteller. Dabei konnte ich dem Ausschluss der Erstattung von Cannabisblüten vor allem mit Blick auf den von Ihnen genannten Missbrauch mit gutem Gewissen zustimmen.
Die Solidargemeinschaft finanziert medizinisch notwendige Cannabistherapie, aber nicht jede gewünschte Darreichungsform.
Ich begrüße den Aufbau eines Musterungszentrums in Würzburg, zum Ablauf des Musterungsverfahren habe ich mich nicht geäußert
Generell gilt jedoch: Niemand sollte durch die Musterung das Gefühl bekommen, durch die Untersuchungen geschädigt zu werden!
