Der in der aktuellen Förderperiode mit den Ökoregelungen beschrittene Weg eines Ausgleichs für freiwillig erbrachte Leistungen für Umwelt und Klima muss konsequent im Sinne einer einkommenswirksamen Honorierung ausgebaut und um weitere öffentliche Güter (wie etwa Tierwohl) ergänzt werden
Eine Zusammenarbeit mit der AfD kann und darf es nicht geben. Um die AfD zu verbieten, müssten jedoch verfassungsrechtlich hohe Hürden genommen werden. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich derzeit weiterhin keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Sie finden die Position der Bundestagsfraktion zum Thema Europäische Armee auf unserer Webseite: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/europaeische-armeegsvp/.
Zu den Äußerungen des US-Präsidenten hat sich bereits der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sehr deutlich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
