Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Gerne bekräftige ich meine kritische Einordnung aus der ursprünglichen Antwort: Die Wahrung datenschutzrechtlicher Standards ist unbedingt erforderlich und muss in den Verhandlungen berücksichtig werden. Ich nehme die Bedenken gegen das Abkommen sehr gerne mit in meine Gespräche mit den zuständigen Fachpolitiker*innen.
Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Für etwaige zusätzliche Informationen zum Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland möchte ich Sie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion der letzten Legislaturperiode 20/14622 aufmerksam machen.

