Ist vor dem Hintergrund der nun doch, mit scheinbarer Zustimmung der SPD im Kabinett, geplanten Verschärfungen im MedCan Bereich, noch sicher dass die SPD keine Rückschritt im KCanG dulden wird?
Sehr geehrte Frau Wegge,
nach zu diesem Zeitpunkt aktuellen Informationen, scheint die SPD im Kabinett unter Anderem einem geplanten Versandverbot von Medizinalcannabis zustimmen zu wollen. Dies ist ein herber Rückschritt, wie Sie natürlich selbst wissen. Es wirft für mich erneut die Frage auf, wie stark der Rest und vor allem die Spitze Ihrer Partei hinter der Entkriminalisierung steht? Ihre persönliche Haltung zu dem genannten Thema ist mir bekannt und steht außer Frage, doch ist es vor dem Hintergrund der jetzt drohenden Verschärfung im medizinischen Kontext, noch sicher, dass Ihre Parteigenossen im Bezug auf das KCanG standhaft bleiben und Rückschritte verhindern werden?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian O.
Sehr geehrter Herr O.,
mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Nachrichte zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erreicht. Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Er vernachlässigt zentrale verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte.
Die geplanten Präsenzpflichten bei der ärztlichen Verschreibung und das Versandhandelsverbot greifen in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen und Apotheken sowie in die Handlungsfreiheit der Patient*innen ein. Dabei sind telemedizinische Beratungen rechtlich zulässig und erfüllen moderne medizinische Standards. Der Entwurf pauschalisiert Risiken und missachtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da mildere Mittel wie erweiterte Aufklärungspflichten möglich sind.
Außerdem benachteiligt das Versandverbot Anbieter aus dem EU-Ausland erheblich und verletzt somit die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr. Die Berufung auf Gesundheitsrisiken reicht nicht aus, um diese Grundfreiheiten einzuschränken, zumal vergleichbare Arzneimittel ohne diese Sonderregelungen gehandhabt werden. Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar.
Auch die Gefahr von Schwarzmarkt und Kriminalität darf keine pauschale Einschränkung rechtfertigen, ohne zuvor evidenzbasierte Gründe zu prüfen.
Wir fordern eine verfassungskonforme, europarechtskonforme Lösung, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet. Ein Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung werden wir nicht unterstützen. In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

