Wichtig erscheint mir überdies, dass Umbenennungen immer im Dialog und gemeinsamen Prozess mit den Betroffenen und den Anwohner*innen entwickelt und vorgenommen werden und nicht gegen deren Willen.
Ob faschistische oder islamistische Gewalt – die Opfer und ihre Geschichten dürfen wir nie vergessen.
Es spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Ein bewusster und differenzierter Umgang mit öffentlichem Gedenken ist jedoch entscheidend, damit Erinnerung nicht spaltet, sondern verbindet.
In diesem Sinne ist es selbstverständlich, dass auch Opfer islamistischer Anschläge diese Erinnerung verdienen.
Ob öffentliche Plätze nach Opfern benannt werden, ist eine sehr sensible Frage, gerade im Umgang mit islamistischem Terror, bei dem wir immer wachsam sein müssen, dass Trauer nicht in pauschale Stigmatisierung umschlägt.
Dazu wird die DB InfraGO AG schrittweise aus dem DB-Konzern herausgelöst.

