Sollten öffentliche Plätze nach Opfern von islamistischen Anschlägen benannt werden, wie es bei Opfern des Rechtsextremismus der Fall ist?

Sehr geehrter Herr B.,
Bei der Benennungen öffentlicher Plätze oder Straßen nach Personen geht es ja darum, die Erinnerung wachzuhalten und zu Gedenken. In diesem Sinne ist es selbstverständlich, dass auch Opfer islamistischer Anschläge diese Erinnerung verdienen.
Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung, wie Straßen und Plätze (um)benannt werden. Solche Entscheidungen obliegen in aller Regel den Kommunen und es ist im Sinne der Erinnerungskultur immer wünschenswert, dass Diskussionen über die (Um)Benennung öffentlicher Straßen und Plätze selbst ein möglichst öffentlicher und partizipativer Prozess sind, damit schon die Diskussion selbst zum Anlass des Gedenkens und Erinnerns wird.
Mit freundlichen Grüßen
Janine Wissler, MdB