Sollten öffentliche Plätze nach Opfern von islamistischen Anschlägen benannt werden, wie es bei Opfern des Rechtsextremismus der Fall ist?

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte sie möglichst differenziert beantworten.
Grundsätzlich halte ich es für sehr wichtig, sowohl der Opfer rechtsextremer als auch islamistischer Gewalttaten öffentlich zu gedenken. Ebenso setze ich mich dafür ein, dass solche Taten umfassend aufgeklärt und gesellschaftlich aufgearbeitet werden.
In Deutschland ist die öffentliche Ehrung durch Straßen- oder Platzbenennungen nach Opfern rassistischer Anschläge eher selten und das Ergebnis ehrenwerten zivilgesellschaftlichen Engagements.
Die Benennung von Straßen nach Opfern islamistischer Anschläge könnte ähnlich ablaufen. Sie birgt jedoch die Gefahr, dass Rechtsextremismus und Islamismus als gleichwertige Phänomene behandelt werden, was sie nicht sind. Rechtsextremismus ist in Deutschland die größte extremistische Bedrohung, wird jedoch gesellschaftlich, politisch und juristisch oft weniger konsequent behandelt als islamistisch motivierte Taten. Diese führen nicht selten zu verschärften politischen Maßnahmen und zu Stigmatisierung, insbesondere gegenüber muslimischen Communities.
Mir ist derzeit keine Initiative bekannt, die sich konkret für die Benennung von Straßen oder Plätzen nach Opfern islamistischer Täter einsetzt. Sollte es solche Bestrebungen geben, müsste man –wie bei allen Formen des öffentlichen Gedenkens– den jeweiligen Fall abwägen: Wer ist das Opfer? Was ist der Kontext der Tat? Welche gesellschaftliche Wirkung hat die geplante Benennung?
Es spricht also nicht prinzipiell etwas dagegen. Ein bewusster und differenzierter Umgang mit öffentlichem Gedenken ist jedoch entscheidend, damit Erinnerung nicht spaltet, sondern verbindet.