Sollten öffentliche Plätze nach Opfern von islamistischen Anschlägen benannt werden, wie es bei Opfern des Rechtsextremismus der Fall ist?

Jedes Leben, das durch Terror verloren geht, verdient unsere Anerkennung, unser Gedenken und unsere Solidarität, unabhängig davon, ob es sich um islamistische, rechtsextreme oder andere Formen politisch oder religiös motivierter Gewalt handelt.
Ob öffentliche Plätze nach Opfern benannt werden, ist eine sehr sensible Frage, gerade im Umgang mit islamistischem Terror, bei dem wir immer wachsam sein müssen, dass Trauer nicht in pauschale Stigmatisierung umschlägt.
Grundsätzlich sollte Gedenken eingebettet sein in eine Haltung der Solidarität, der Aufklärung und der aktiven Arbeit gegen jede Form von Extremismus. Die Entscheidung, wie und wo das geschieht, liegt bei den Kommunen vor Ort. Sie müssen gemeinsam mit den Angehörigen und der Zivilgesellschaft entscheiden, welcher Weg dem Gedenken gerecht wird.