Sollten öffentliche Plätze nach Opfern von islamistischen Anschlägen benannt werden, wie es bei Opfern des Rechtsextremismus der Fall ist?
Sehr geehrter Herr B.,
ich persönlich sehe keinen Grund bei unschuldigen Opfern von menschenverachtendem Terror zu differenzieren. Generell sollte immer die Frage im Vordergrund stehen, wie ein Gedenken und die Erinnerung an die Opfer von Terroranschlägen am besten erreicht werden kann. Den Anschlagsort nach den Opfern zu benennen, ist dabei sicher ein probates Mittel. Es zeigt den Betroffenen und ihren Angehörigen, dass sie nicht vergessen werden und kann die Gesellschaft zum Nachdenken über die Ursachen von Hass und Gewalt sowie Wege für den Erhalt des Friedens und die Stärkung der Demokratie anregen. Allerdings stellen sich dabei auch Fragen, die es vorab zu klären gilt. Zum Beispiel wenn es mehrere Opfer gibt: Nach wem soll der Platz benannt werden? Oder könnte durch die Benennung den Tätern ebenfalls ein Denkmal errichtet werden und wie kann dies verhindert werden?
Neben der Benennung von öffentlichen Plätzen nach den Opfern werden deshalb häufig auch alternative Gedenkformen wie Mahnmale oder Gedenksteine bevorzugt, die ein dezentrales respektvolles Erinnern ermöglichen. Oft an den Anschlagsorten selbst oder in der Nähe, ohne den gesamten Platz umzubenennen (z.B. Gedenkstein am Breitscheidplatz). Wichtig erscheint mir überdies, dass Umbenennungen immer im Dialog und gemeinsamen Prozess mit den Betroffenen und den Anwohner*innen entwickelt und vorgenommen werden und nicht gegen deren Willen.
Mit freundlichen Grüßen
Luke Hoß

