Sollten öffentliche Plätze nach Opfern von islamistischen Anschlägen benannt werden, wie es bei Opfern des Rechtsextremismus der Fall ist?
Grundsätzlich ja. Ob faschistische oder islamistische Gewalt – die Opfer und ihre Geschichten dürfen wir nie vergessen. Wichtig ist, dass wir die Familien und Angehörigen fragen, wie sie erinnern möchten – und wir nicht zulassen, dass das Gedenken für Hass und Stimmungsmache gegen Muslime und geflüchtete Menschen missbraucht wird.

