Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 12.12.2024

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist eine politische Beauftragte. Sie ist Teil der Bundesregierung, stellt jedoch kein eigenständiges Bundesministerium dar. Das bedeutet, dass sie direkt der Leitung des Kanzleramts unterstellt ist und ihre Aufgaben im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers wahrnimmt. Hier liegt auch die übergeordnete politische Verantwortung.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.11.2024

Nach Ihrer Beschreibung nehme ich an, dass Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB III (Gründungszuschuss beziehen). Dies wäre unproblematisch, da nur bei Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (in der Regel "Bürgergeld") die Einbürgerung im Grundsatz ausgeschlossen ist.

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