Das Arbeitszeitgesetz steht einer Notdienstversorgung nicht im Wege. Es bietet bereits Möglichkeiten, den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde Ende November 2022 um 40% erhöht.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in tierärztlichen Kliniken ist für eine qualitative und v.a. flächendeckende Versorgung unserer Tiere ein wichtiger Schritt.
Dies würde in vielen Bereichen der Wirtschaft und auch in der tierärztlichen Versorgung, zu mehr Flexibilität und einem besseren Angebot führen.
Bisher gibt es aus dem Bundesgebiet keine ähnlich lautenden Wahrnehmungen, die an uns als Fraktion herangetragen wurden.
