Ältestenrat

Hier finden Sie alle Mitglieder des Ältestenrates im 20. Deutschen Bundestag. Zu den Aufgaben des Ältestenrats gehören unter anderem Unterstützungsaufgaben für die Arbeit der Bundestagspräsidentin. Der Ältestenrat soll insbesondere für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag sorgen. Dazu legt er zum Beispiel Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich fortlaufend über die Tagesordnung. Nicht zuletzt schlichtet der Ältestenrat bei Konflikten und aufgetretenen Streitigkeiten.

Der Ältestenrat besteht aus der Bundestagspräsidentin und ihren Stellvertreter:innen sowie 23 weiteren Abgeordneten. Es handelt sich bei diesen nicht zwangsweise um die ältesten Parlamentarier:innen, in jedem Fall aber um sehr erfahrene.