Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wiebke PapenbrockWiebke PapenbrockSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Maja Wallstein, dunkelblonder Pferdeschwanz, blaue Augen, lachtMaja WallsteinSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Foto von Ariane FäscherAriane FäscherSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Ye-One Rhie sieht lächelnd in die Kamera.Ye-One RhieSPD87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Timon GremmelsTimon GremmelsSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Nicht beteiligt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Nicht beteiligt
Portrait von Rebecca SchamberRebecca SchamberSPD43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Frontales Foto von Verena HubertzVerena HubertzSPD203 - Trier Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Anna KassautzkiAnna KassautzkiSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD135 - Lippe I Dafür gestimmt
Tim Klüssendorf Pressefoto - Fotograf Fionn GrosseTim KlüssendorfSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait Dietmar NietanDietmar NietanSPD90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Felix DöringFelix DöringSPD173 - Gießen Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.