Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Diana Stöcker | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Klaus Stöber | AfD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Nadja Sthamer | SPD | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Hanna Steinmüller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Ralf Stegner | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Till Steffen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Nina Stahr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Enthalten | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
René Springer | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Merle Spellerberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Anne-Monika Spallek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Nyke Slawik | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE. | 72 - Halle | Enthalten |
Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.
Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.
Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.
Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:
- Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
- Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
- Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.
Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.
Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.