Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Renate KünastRenate KünastBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Sarah LahrkampSarah LahrkampSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Ricarda LangBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Dagegen gestimmt
Ina LatendorfIna LatendorfDIE LINKE.12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Enthalten
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE.156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline WolfSylvia LehmannSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Nicht beteiligt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Kevin LeiserKevin LeiserSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
LendersJürgen LendersFDP174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE.191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Enthalten
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Christian Leye, MdB DIE LINKEChristian LeyeDIE LINKE.116 - Duisburg II Enthalten
Portrait von Luiza Licina-BodeLuiza Licina-BodeSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten LiebThorsten LiebFDP183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.