Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Swantje MichaelsenSwantje MichaelsenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin MichelKathrin MichelSPD156 - Bautzen I Nicht beteiligt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MievesMatthias MievesSPD209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Irene MihalicIrene MihalicBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Boris MijatovićBoris MijatovićBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD Dafür gestimmt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE. Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE. Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD Dafür gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Enthalten
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU Dafür gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Max MordhorstMax MordhorstFDP Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.