Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Diana Stöcker | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Klaus Stöber | AfD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Nicht beteiligt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Nadja Sthamer | SPD | 153 - Leipzig II | Nicht beteiligt | |
Hanna Steinmüller | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dafür gestimmt | |
Ralf Stegner | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Till Steffen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Bettina Stark-Watzinger | FDP | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Martina Stamm-Fibich | SPD | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Nina Stahr | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Svenja Stadler | SPD | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
René Springer | AfD | Nicht beteiligt | ||
Merle Spellerberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Anne-Monika Spallek | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dagegen gestimmt | |
Tino Sorge | CDU/CSU | 69 - Magdeburg | Dagegen gestimmt | |
Nyke Slawik | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 101 - Leverkusen - Köln IV | Nicht beteiligt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE. | 72 - Halle | Enthalten |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.