Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Cem Özdemir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Bernd Riexinger | DIE LINKE. | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Anna Christmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 259 - Stuttgart II | Nicht beteiligt | |
Jasmina Hostert | SPD | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Nils Schmid | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Stephan Seiter | FDP | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Christina Stumpp | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Macit Karaahmetoğlu | SPD | 265 - Ludwigsburg | Nicht beteiligt | |
Sandra Detzer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.