Ausnahme von der „Schuldenbremse“

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 stimmte der Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für den Entwurf. 290 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
0
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE.258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Maximilian MörseburgMaximilian MörseburgCDU/CSU259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt
Tobias B. Bacherle 2020Tobias B. BacherleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dagegen gestimmt
Porträt SchäferSebastian SchäferBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN261 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Prof. Dr. Stephan SeiterStephan SeiterFDP264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Christina Stumpp PortraitChristina StumppCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Macit KaraahmetogluMacit KaraahmetoğluSPD265 - Ludwigsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sandra DetzerSandra DetzerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt

Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.

Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.

Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.