Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt | |
Harald Weyel | AfD | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Nicole Westig | FDP | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Lena Werner | SPD | 202 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Stefan Wenzel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 29 - Cuxhaven - Stade II | Nicht beteiligt | |
Sabine Weiss | CDU/CSU | 113 - Wesel I | Dagegen gestimmt | |
Maria-Lena Weiss | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Dagegen gestimmt | |
Saskia Weishaupt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Anja Weisgerber | CDU/CSU | 250 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Melanie Wegling | SPD | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Carmen Wegge | SPD | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Beate Walter-Rosenheimer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Hannes Walter | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Nicht beteiligt | |
Maja Wallstein | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE. | Dagegen gestimmt | ||
Niklas Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.