Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Judith Skudelny | FDP | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Bernd Riexinger | DIE LINKE. | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Cem Özdemir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Maximilian Mörseburg | CDU/CSU | 259 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Anna Christmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 259 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Jasmina Hostert | SPD | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Tobias B. Bacherle | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Renata Alt | FDP | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Nils Schmid | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Christina Stumpp | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Stephan Seiter | FDP | 264 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Macit Karaahmetoğlu | SPD | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.