Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Katrin Göring-Eckardt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE. | 220 - München-West/Mitte | Nicht beteiligt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Anikó Glogowski-Merten | FDP | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Jan-Niclas Gesenhues | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Knut Gerschau | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Stefan Gelbhaar | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Jonas Geissler | CDU/CSU | 238 - Coburg | Nicht beteiligt | |
Kai Gehring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Manuel Gava | SPD | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Martin Gassner-Herz | FDP | 284 - Offenburg | Nicht beteiligt | |
Tessa Ganserer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Maximilian Funke-Kaiser | FDP | Dafür gestimmt | ||
Fabian Funke | SPD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.