Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD Dafür gestimmt
Portrait von Maximilian Funke-KaiserMaximilian Funke-KaiserFDP Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Emilia FesterEmilia FesterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Peter FelserPeter FelserAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Michael SacherMichael SacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg – Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Enthalten
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Nicht beteiligt
Gyde JensenGyde JensenFDP2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Denise LoopDenise LoopBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.