Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Foto von Mareike Lotte WulfMareike Lotte WulfCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Helge LimburgHelge LimburgBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Nicht beteiligt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Nicht beteiligt
Portrait von Tilman KubanTilman KubanCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Frank RinckFrank RinckAfD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE.49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Dunja KreiserDunja KreiserSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Anikó Glogowski-MertenAnikó Glogowski-MertenFDP50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Christos PantazisChristos PantazisSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Frank BsirskeFrank BsirskeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karoline OtteKaroline OtteBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN52 - Goslar - Northeim - Osterode Nicht beteiligt
Frauke HeiligenstadtFrauke HeiligenstadtSPD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Andreas PhilippiAndreas PhilippiSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Nicht beteiligt
Portrait von Thomas RöwekampThomas RöwekampCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Volker RedderVolker RedderFDP54 - Bremen I Nicht beteiligt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.