(...) Die Krankenhäuser sind überlastet und täglich sterben immer noch zu viele Menschen an dem Virus. (...)

(...) dass die bundesgesetzliche Regelung der Eindämmungsmaßnahmen keinen Angriff auf den Föderalismus oder das Grundgesetz darstellt (...)

(...) Ich sehe den Föderalismus durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht gefährdet. (...)

(...) Sämtliche Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes sind außerdem an die Feststellung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite (§5 Infektionsschutzgesetz) geknüpft. Diese Feststellung ist zeitlich befristet (...)

(...) Das Föderalismusprinzip wird also durch die Bundesnotbremse nicht beschädigt. (...)

(...) Bundesgesetzgeber musste daher entschlossen handeln – und zwar mit der bundeseinheitlichen Notbremse (...)