(...) Deswegen übertragen die Länder dem Bund zusätzliche Entscheidungsbefugnisse mit Bezug zur Corona-Pandemie. Es besteht darüber hinaus weiterhin ausreichend Spielraum für die Bundesländer (und Kommunen), auf die lokalen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. (...)
(...) Der Bund kann daher die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln (...)
(...) Regeln zur Parteienfinanzierung (...)
(...) Parlament gibt der Bundesregierung mit der „Bundesnotbremse“ auch keinen Blankocheck (...)
(...) über die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung derselben haben wir im Deutschen Bundestag oft und ausführlich debattiert (...)
(...) Drei Viertel aller Deutschen befürworten grundsätzlich die aktuellen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, wobei unter diesen der Anteil derer momentan erheblich ansteigt, die sich härtere Einschnitte wünschen. (...)
