
(...) Das Infektionsschutzgesetz stellt die grundgesetzliche Ordnung des Föderalismus nicht in Frage, sondern klärt lediglich, welche Kompetenzen zu welchem Zeitpunkt Bund und Länder haben (...)

(...) Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschneidet nicht die föderale Struktur der Bundesrepublik (...)
(...) Der Föderalismus wird durch die „Bundesnotbremse“ nicht abgeschafft. (...)

(...) Für diesen Bereich sind Länder und Bund zuständig. Es ist also keinerlei Änderung des Föderalismus, sondern die in diesem Rahmen vorgesehene Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes. (...)

Sehr geehrter Herr Welker,

(...) Föderalismus stand und steht auch durch das beschlossene Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zur Disposition (...)