

(...) vielen Dank für Nachricht. Sie beziehen sich darin auf zwei Aspekte: zum einen auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und zum anderen auf Sanktionen im SGB II und die damit verbundene Diskussion um die Rechtsvereinfachung. (...)

(...) Das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2012 beschäftigte sich mit den staatlichen Hilfen für Asylbewerber. Demnach galt es diese auf das Niveau von Sozialhilfe und ALG II anzuheben und den Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermöglichen. (...)

(...) Banken erwirtschaften gerade aus der Differenz von Soll- und Habenzinsen ihren Gewinn. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. (...)

Sehr geehrte Frau Hartmann,

Sehr geehrter Herr Schilling,