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Uwe Lagosky
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Frage von Heinz O. •

Frage an Uwe Lagosky von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lagosky,

als Mitglied des Ausschuss für Arbeit und Soziales frage ich Sie, warum das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012 auch nach über zwei Jahren keine Berücksichtigung im SGB II gefunden hat? In diesem Urteil verdeutlicht das BVerfG noch einmal sehr unmissverständlich, wie der Art. 1 Abs. 1 GG, welcher über allen anderen Gesetzen steht, zu verstehen ist. Nämlich dass "Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als MENSCHENRECHT." (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2) insbesondere aber auch, dass: Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum IN JEDEM FALL und ZU JEDER ZEIT sichergestellt sein MUSS." (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120)?

Die Sanktionen im SGB II widersprechen dem aber eindeutig. Warum wird dennoch daran festgehalten und auch die beabsichtigten "Rechtsvereinfachungen" (die überwiegend weitere Verschärfungen darstellen) ständig vertagt und weiterhin unter Verschluss gehalten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Onasch,

für Ihre Anfrage vielen Dank. Das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2012 beschäftigte sich mit den staatlichen Hilfen für Asylbewerber. Demnach galt es diese auf das Niveau von Sozialhilfe und ALG II anzuheben und den Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu ermöglichen. Am 28. November 2014 stimmte der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, womit das o.g. Urteil umgesetzt wurde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte einer entsprechenden Pressemitteilung der Bundesregierung: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html

Nicht im Urteil thematisiert sind die Sanktionsmöglichkeiten für ALG-II-Bezieher. Wesentlich für das SGB II ist das Prinzip des Förderns und Forderns. Gefördert werden die Bezieher von ALG II beispielhalber durch Regelleistungen, Zuschüsse zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) und Qualifizierungs- sowie weitere individuell festzulegende Maßnahmen. Gefordert werden die ALG-II-Bezieher insbesondere hinsichtlich ihrer Mitwirkungspflichten – und da hapert es zu oft, weshalb entsprechend sanktioniert wird (im September 2014 waren Meldeversäumnisse zu 74 Prozent die Sanktionsursache). Aber: Selbst wenn die Leistungen gekürzt werden, können die Bezieher von ALG II geldwerte Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine erhalten.
Prinzipiell vertreten wir als Große Koalition die Auffassung, dass Sanktionen im SGB II grundgesetzkonform sind; das Bundesverfassungsgericht befasste sich bislang nicht mit dem Thema. Gleichwohl sehe ich Handlungsbedarf, was Sanktionen auf die KdU anbelangt: Diese sollten abgeschafft werden. Solchen Rechtsvereinfachungen im SGB II widmet sich aktuell eine Expertengruppe, in der die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktiv mitwirkt und auch externe Beiträge diskutiert.

Trotz aller Kritik am Sanktionsprinzip ist immer zu beachten, dass SGB-II-Leistungen steuerfinanziert sind. Meiner Meinung nach verpflichtetet das zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Finanzmitteln: Wer sich also willentlich verweigert, die eigene Hilfebedürftigkeit zu überwinden, muss mit Konsequenzen rechnen. Übrigens beträgt die jahresdurchschnittliche Sanktionsquote seit 2010 etwa drei Prozent. Das Prinzip des Förderns und Forderns wird also von den ALG-II-Beziehern akzeptiert.

Abschließend möchte ich das Fördern und Fordern in den richtigen Kontext setzen. Unser Ziel ist es nämlich, auch hierdurch die Ursache des Problems zu bekämpfen: Die Langzeitarbeitslosigkeit. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb eine umfangreiche Initiative beschlossen, die das Bundesarbeitsministerium erarbeitet und deren Grundzüge im November letzten Jahres vorgestellt wurden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/konzeptpapier-chancen-oeffnen-teilhabe-sichern.pdf?__blob=publicationFile

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Lagosky