
(...) Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. (...) Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit als auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll. (...)

(...) Als grüne Bundestagsfraktion haben wir mehrere parlamentarische Initiativen eingebracht, zuletzt einen Gesetzesentwurf und die Diskussion zur Störerhaftung immer wieder angestoßen. Leider gilt dies nicht für die Bundesregierungen unter Angela Merkel. (...)

(...) Auch wenn die SPD Bundestagsfraktion sich eine weiter gehende Regelung für offene WLANs hätten vorstellen können, wird dieser Kompromiss der Bundesregierung nach unserer Ansicht im Ergebnis zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für alle Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. Die offenen Fragen betreffen vor allem die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen und die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern. (...)

(...) Die Bundesregierung hat vergangene Woche tatsächlich ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetz hinsichtlich der Störerhaftung bei Funknetzen vorgestellt. Dieser Gesetzesentwurf ist, wie bereits von Ihnen dargestellt, ein Schritt in die völlig falsche Richtung. (...)


(...) Es ist wichtig zu verstehen, dass TTIP sehr viel mehr sein soll als ein reines Handelsabkommen. Denn der Handel zwischen den USA und der EU floriert seit Jahren, ganz ohne TTIP. Die Märkte der USA und der EU sind bereits sehr offen. (...)