Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Halina WawzyniakHalina WawzyniakDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Doris WagnerDoris WagnerDIE GRÜNEN218 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Christel Voßbeck-KayserChristel Voßbeck-KayserCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Ursula von der LeyenUrsula von der LeyenCDU/CSU42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Sven VolmeringSven VolmeringCDU/CSU125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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