Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Valerie WilmsValerie WilmsDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Birgit WöllertBirgit WöllertDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Barbara WoltmannBarbara WoltmannCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun ZollnerGudrun ZollnerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Nicht beteiligt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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