Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten HoffmannThorsten HoffmannCDU/CSU142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN222 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Margaret HorbMargaret HorbCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HornhuesBettina HornhuesCDU/CSU55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz (Charles M.) HuberKarl-Heinz (Charles M.) HuberCDU/CSU186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Sigrid HupachSigrid HupachDIE LINKE189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Nicht beteiligt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias IlgenMatthias IlgenSPD2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU215 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN221 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.