Einführung eines Verbandsklagerechts im Lohngerechtigkeitsgesetz

Die Grünen sind mit ihrem Änderungsantrag gescheitert, durch den ein Verbandsklagerecht im Lohngerechtigkeitsgesetz eingeführt werden solle. Auch zwei weitere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion wurden in diesem Zusammenhang von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
451
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WichtelPeter WichtelCDU/CSU185 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE204 - Trier Dafür gestimmt
Marian Wendt, MdBMarian WendtCDU/CSU151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD205 - Montabaur Dagegen gestimmt
Portrait von Halina WawzyniakHalina WawzyniakDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Karl-Heinz WangeKarl-Heinz WangeCDU/CSU Dagegen gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Doris WagnerDoris WagnerDIE GRÜNEN218 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Symbolbild Hammer im Gericht

Der von Familienministern Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen stößt auf große Kritik bei der Opposition.

Ziel des Gesetz ist es, gegen die in Deutschland vorhandene Gender Pay Gap von 21-22% vorzugehen. Auch die sog. bereinigte Entgeltlücke beträgt in Deutschland noch 7%.
Deutschland ist damit im europaweiten Vergleich auf dem drittletzten Platz (2015, Quelle: Eurostat), was Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen angeht.

Lösen soll dieses Problem das Entgelttransparenzgesetz aus dem Bundesfamilienministerium, das unter anderem

  • einen "individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten"
  • die "Auffforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen" und
  • eine "Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für Unternehmen mit in der Regel mindestens 500 Beschäftigten [...]"

einführen wird.

Die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf und brachten unter anderem einen Änderungsantrag ein, der die Einführung eines Verbandsklagerechts vorsieht. Dadurch müssten Betroffene nicht individuell gegen eine Ungleichbezahlung klagen.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion abgelehnt (siehe Abstimmungsverhalten auf dieser Seite).

Ebenfalls scheiterten zwei weitere Änderungsanträge der Grünen:

  • Drs. 18/1157: Die Reichweite des Gesetzes, das bis dato für Betriebe von einer Größe ab 200 Beschäftigten gilt, soll drastisch vergrößert werden; das Gesetz soll für Betriebe ab einer Größe von 10 Mitarbeiter*innen gelten.
  • Drs. 18/11758: Die Überprüfbarkeit der Lohngerechtigkeit soll mit einer Prüfpflicht ausgeweitet werden, da "eine bloße gesetzliche Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren" nicht geeignet sei, das Ziel der größeren Transparenz zu erreichen.


Über den Änderungsantrag zur Beschäftigungsgröße wurde namentlich abgestimmt (zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auf bundestag.de). Der Antrag über die Prüfpflicht wurde in einer Abstimmung durch Handzeichen ebenfalls durch die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die der Opposition abgelehnt.

Weiterführende Links
Lohngerechtigkeit (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 26.04.2017)
Über Geld spricht man. Gesetzentwurf zu Lohngerechtigkeit (tagesschau.de, abgerufen am 26.04.2017)