Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU224 - Starnberg Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Heinz WieseHeinz WieseCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KanitzSteffen KanitzCDU/CSU143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU213 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut HeiderichHelmut HeiderichCDU/CSU169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HornhuesBettina HornhuesCDU/CSU55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft BentheimAlbert StegemannCDU/CSU31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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