
(...) Die Nutzung der Auskunft für Werbezwecke wurde in den Überlegungen ausgeschlossen, da mit einem Preis von 8-10 Euro pro Datensatz, eine solche Anfrage für Adresshändler wirtschaftlich völlig unrentabel ist, da die Datensätze durch kommerzielle Adresshändler im freien Markt günstiger bzw. kostenlos beschafft werden können. (...)

(...) Leider hat mich Ihre Frage jetzt wieder so 10 Minuten der knappen Zeit gekostet, die ich dafür benötige und mich davon abhält mich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen. (...)


(...) Daher wurde als Kompromiss eine Lösung gefunden, die ein gesetzliches Widerspruchsrecht bei Werbung und Adresshandel vorschreibt. Ein solches findet sich in den Landesgesetzen niLandesgesetzent findet sich dort nirgends eine Einwilligungslösung für Werbung und Adresshandel. (...)

Sehr geehrter Herr Budde,

(...) aktuell wird insbesondere kritisiert, dass die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke "Werbung" oder "Adresshandel" auch gegen den Widerspruch des Betroffenen weitergegeben werden können, wenn diese lediglich der Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten dienen. Es geht also keinesfalls um neue Daten, sondern ausschließlich um Korrektur von Daten, die der Betroffenen dem anfragenden Unternehmen ohnehin schon zur Verfügung gestellt hat. (...)