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Franz-Josef Jung
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Frage von Lars E. •

Frage an Franz-Josef Jung von Lars E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was bewegt den Bundestag und deren Ausschüsse (in dem Falle gehören sie dem auch an wenn ich recht informiert bin) dazu es den Einwohnermeldeämtern zu ermöglichen die Adressdaten ungefragt zu verkaufen? Mir ist der Sinn nicht klar warum so ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden ist.

Geht es darum die Haushaltslage der Kommunen zu verbessern?
Warum macht sich der Staat für Datenschutz im Internet stark wo es öffentliche Präsenz gibt (Facebook, Google Street View, etc.) schafft aber praktisch mit der ungefragten Weitergabe von Daten einen unkontrollierbaren Adresshandel mit den Adressen der Bürger? Sollten die Bürger nicht selber entscheiden dürfen was mit ihren Daten passiert?
Was hat sie bewegt dem Zuzustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ewald,

vielen Dank für Ihre Fragen nach den Überlegungen, die zur Ausgestaltung des Bundesmeldegesetzes geführt haben.

Ziel des Gesetzes war es, eine Verbesserung hinsichtlich der Einheitlichkeit der Melderegelungen in den Bundesländern herzustellen sowie vor allem auch für die notwendige Praktikabilität im Sinne der Entbürokratisierung Sorge zu tragen. Dabei dachte man an die Weitergabe von Daten im öffentlichen Interesse durch die Meldeämter, jedoch nicht zu Werbezwecken. Durch eine Einwilligungslösung im Meldegesetz würde die Weitergabe der Daten zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen. Daher gelang man zu der Überzeugung, eine Widerspruchslösung als zielführender bzw. praktikabler einzustufen.

Die Nutzung der Auskunft für Werbezwecke wurde in den Überlegungen ausgeschlossen, da mit einem Preis von 8-10 Euro pro Datensatz, eine solche Anfrage für Adresshändler wirtschaftlich völlig unrentabel ist, da die Datensätze durch kommerzielle Adresshändler im freien Markt günstiger bzw. kostenlos beschafft werden können.

Auf der Grundlage dieser Überlegungen entstand die Überzeugung, die Widerspruchslösung der Einwilligungslösung vorzuziehen.

In Anbetracht des derzeitigen öffentlichen Diskurses ist es aus meiner Sicht jedoch wahrscheinlich, dass bei Ausfertigung des Gesetzes die Einwilligungslösung enthalten sein wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Franz Josef Jung MdB