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Hans-Werner Kammer
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Frage von Klaus-Rainer B. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Klaus-Rainer B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kammer,

während die meisten Bürger das Halbfinalspiel der Deutschen Fussballnationalmannschaft verfolgten, hat eine kleine Clique von Abgeordneten ein Meldegesetz durchgewinkt, das die Persönlichkeitsrechte der Bürger mit Füßen tritt. Warum haben Sie nicht die Rechte Ihrer Wähler geschützt und diesen Komplott verhindert? Es wäre ein Leichtes gewesen, die Beschlussunfähigkeit des Bundestages feststellen zu lassen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Budde,

aktuell wird insbesondere kritisiert, dass die Daten einer einfachen Melderegisterauskunft zum Zwecke "Werbung" oder "Adresshandel" auch gegen den Widerspruch des Betroffenen weitergegeben werden können, wenn diese lediglich der Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten dienen. Es geht also keinesfalls um neue Daten, sondern ausschließlich um Korrektur von Daten, die der Betroffenen dem anfragenden Unternehmen ohnehin schon zur Verfügung gestellt hat. Die Korrektur von Daten ist eng auszulegen, Berichtigungen sind bspw. Eintragung des Doktortitels nach erfolgreicher Promotion, Namensänderungen wegen Heirat, Zahlendreher bei der Hausnummer, offensichtliche Schreibfehler im Straßennamen oder falsche Postleitzahl und dergleichen. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde oder in eine andere Gemeinde kann nicht unter „Berichtigung“ gefasst werden und würde daher auch nicht an Fragesteller weitergegeben.

Außerdem entspricht die nun kritisierte Regelung der Regelung in sämtlichen bisher geltenden Landesmeldegesetzen entspricht und ist mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar. Willkommen im Sommerloch 2012.

Mit freundlichen Grüßen nach Wilhelmshaven

Hans-Werner Kammer