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Gisela Piltz
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Frage von Christian J. •

Frage an Gisela Piltz von Christian J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Piltz,

zu den vorherigen zwei Fragen zum Meldegesetz, haben Sie ausführlich gewisse Punkte aufgezählt, gleich zweimal mit weitgehend denselbem Wortlaut. Bekannt ist nun, dass die Gesetze in den Ländern nicht einheitlich waren und sind, dass auf gewisse Weise auch andere Gesetze Einfluss haben und dass es eine Vielzahl an Auskunftsanfragen gibt.

Als wichtigster Punkt, als quasi Entschuldigung der FDP hat sich nun der Satz "Allerdings war eine Mehrheit im Bundestag für die datenschutzrechtlich weitestgehende Einwilligungslösung nicht möglich." herauskristalisiert, sehr knapp gehalten. Können Sie diesen in irgendeiner Form konkretisieren? Mit SPD, Grüne und Linke hätten und haben Sie anscheinend eine ständige komfortable Mehrheit für die Einwilligungslösung, dennoch war sie nicht möglich umzusetzen?

Bitte bedenken Sie, dass diese Einwilligungslösung das alleinige Thema von tausenden Artikeln und Meinungen ist, u.a. auch die zentrale Kritik der Oppostion direkt am 29.6. Eine weitere Aufzählung von Details a la ´einfache vs erweiterte Melderegisterauskunft´ würde der Frage kaum gerecht werden.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jabbusch,

Mehrheiten jenseits der Koalitionsfraktionen sind durch den Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Mithin ist eine Mehrheit immer innerhalb der Koalitionsfraktionen zu suchen. Eine solche Mehrheit war jedoch nicht möglich für eine Lösung, die über das geltende (Landes-)Recht hinaus eine Einwilligung vorsieht. Daher wurde als Kompromiss eine Lösung gefunden, die ein gesetzliches Widerspruchsrecht bei Werbung und Adresshandel vorschreibt. Ein solches findet sich in den Landesgesetzen nicht, erst recht findet sich dort nirgends eine Einwilligungslösung für Werbung und Adresshandel.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz