Name | Fraktion Absteigend sortieren | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Andreas Lorenz | CSU | 103 - München-Giesing | Dagegen gestimmt | |
Martin Stümpfig | DIE GRÜNEN | 505 - Ansbach-Nord | Dafür gestimmt | |
Ulrike Gote | DIE GRÜNEN | 403 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Kerstin Celina | DIE GRÜNEN | 609 - Würzburg-Land | Dafür gestimmt | |
Christian Magerl | DIE GRÜNEN | 116 - Freising | Dafür gestimmt | |
Tessa Ganserer | DIE GRÜNEN | 501 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Ludwig Hartmann | DIE GRÜNEN | 102 - München-Bogenhausen | Nicht beteiligt | |
Verena Osgyan | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Martin Runge | DIE GRÜNEN | 117 - Fürstenfeldbruck-Ost | Dafür gestimmt | |
Thomas Gehring | DIE GRÜNEN | 709 - Kempten, Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Jürgen Mistol | DIE GRÜNEN | 305 - Regensburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Claudia Stamm | DIE GRÜNEN | 126 - Rosenheim-Ost | Nicht beteiligt | |
Sepp Dürr | DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | ||
Ulrich Leiner | DIE GRÜNEN | 710 - Lindau, Sonthofen | Dafür gestimmt | |
Gisela Sengl | DIE GRÜNEN | 129 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Christine Kamm | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Rosi Steinberger | DIE GRÜNEN | 204 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Katharina Schulze | DIE GRÜNEN | 104 - München-Milbertshofen | Dafür gestimmt | |
Thomas Mütze | DIE GRÜNEN | 602 - Aschaffenburg-West | Dafür gestimmt | |
Alexander Muthmann | fraktionslos | 207 - Regen, Freyung-Grafenau | Dafür gestimmt | |
Günther Felbinger | fraktionslos | 606 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Claudia Stamm | fraktionslos | 126 - Rosenheim-Ost | Nicht beteiligt | |
Joachim Hanisch | FREIE WÄHLER | 306 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Gabi Schmidt | FREIE WÄHLER | 510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land | Dagegen gestimmt | |
Eva Gottstein | FREIE WÄHLER | 114 - Eichstätt | Nicht beteiligt |
Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.
Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.
Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.