Änderungsantrag zur Änderung des Aufnahmegesetzes und der Sozialgesetze

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2017 einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes abgelehnt. Der Antrag bezog sich auf einen Gesetzesentwurf des Staatsministeriums, welcher mit der Unterstützung der CSU-Fraktion angenommen wurde. Der Entwurf regelt die Erstattung von Leistungen an die Kommunen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete durch Jugendämter wahrgenommen haben.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Nicht beteiligt
Portrait von Walter NusselWalter NusselCSU507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen VogelSteffen VogelCSU604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Sandro KirchnerSandro KirchnerCSU603 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang FacklerWolfgang FacklerCSU706 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid HecknerIngrid HecknerCSU109 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Dagegen gestimmt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Otto HünnerkopfOtto HünnerkopfCSU605 - Kitzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Petra DettenhöferPetra DettenhöferCSU308 - Weiden i.d. OPf. Dagegen gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dagegen gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HeikeJürgen HeikeCSU404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
junge

Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.

Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.

Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.