Name | Fraktion Absteigend sortieren | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Georg Eisenreich | CSU | 101 - München-Hadern | Nicht beteiligt | |
Kerstin Schreyer | CSU | 123 - München-Land Süd | Nicht beteiligt | |
Bernd Sibler | CSU | 201 - Deggendorf | Nicht beteiligt | |
Walter Nussel | CSU | 507 - Erlangen-Höchstadt | Dagegen gestimmt | |
Helmut Radlmeier | CSU | 204 - Landshut | Dagegen gestimmt | |
Johannes Hintersberger | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Steffen Vogel | CSU | 604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld | Dagegen gestimmt | |
Thomas Huber | CSU | 113 - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Sandro Kirchner | CSU | 603 - Bad Kissingen | Dagegen gestimmt | |
Thomas Kreuzer | CSU | 709 - Kempten, Oberallgäu | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Fackler | CSU | 706 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt | |
Markus Söder | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Klaus Steiner | CSU | 129 - Traunstein | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Heckner | CSU | 109 - Altötting | Dagegen gestimmt | |
Florian Hölzl | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Martin Bachhuber | CSU | 110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Otto Hünnerkopf | CSU | 605 - Kitzingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Blume | CSU | 107 - München-Ramersdorf | Nicht beteiligt | |
Petra Dettenhöfer | CSU | 308 - Weiden i.d. OPf. | Dagegen gestimmt | |
Harald Kühn | CSU | 130 - Weilheim-Schongau | Dagegen gestimmt | |
Beate Merk | CSU | 713 - Neu-Ulm | Nicht beteiligt | |
Sylvia Stierstorfer | CSU | 304 - Regensburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Hans Reichhart | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Jürgen Heike | CSU | 404 - Coburg | Dagegen gestimmt | |
Eberhard Rotter | CSU | 710 - Lindau, Sonthofen | Dagegen gestimmt |
Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.
Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.
Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.