Fragen und Antworten



(...) Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und damit auch für Flüchtlinge (Asylbewerber und Geduldete) -bundesrechtlich geregelt ist und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde liegt. (...)

(...) die Stellungnahme sollte dazu dienen, damit Sie die Argumentation und die daraus resultierende Entscheidung nachvollziehen können. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile habe auch ich dieser Entscheidung zugestimmt und trage Sie entsprechend mit. (...)