Änderungsantrag Bayerisches Teilhabegesetz I

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I fordert den Landtag auf, verstärkte Anreize zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu beschließen. Der Antrag wurde von SPD und GRÜNEN unterstützt, CSU und Freie Wähler lehnten ihn ab.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dagegen gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dagegen gestimmt
Portrait von Carolina TrautnerCarolina TrautnerCSU705 - Augsburg-Land-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dagegen gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim UnterländerJoachim UnterländerCSU105 - München-Moosach Dagegen gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Nicht beteiligt

Der Antrag wurde von den Abgeordneten Ilona Deckwerth, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann und Angelika Weikert (alle SPD) gestellt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sehe vor, Arbeitgeber, die bereit seien, voll erwerbsgeminderte Menschen mit einem Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu beschäftigen, durch ein „Budget für Arbeit“ zu unterstützen. Um auch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von WfbM in Ballungsregionen den Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, müsse der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bis zu 80 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV betragen. Bisher sei ein Lohnkostenzuschuss von 40 Prozent vorgesehen.

Joachim Unterländer (CSU) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als gute Grundlage für eine gemeinsame Behindertenpolitik in Bayern. Es ginge nun darum, zwei sehr unterschiedliche Positionen zu vereinen. Auf der einen Seite die in Zukunft zuständigen Bezirke, die gesagt hätten, die Erhöhung des Beitrages sei mit ihnen als zuständige Kostenträger nicht möglich. Auf der anderen Seite die Behindertenbeauftragten, die Opposition und verschiedene Behindertenverbände, die eine Verdoppelung auf 80 % verlangten. Der bestehende Gesetzentwurf sehe eine Erhöhung auf 48 Prozent vor, sei auf viel Zustimmung gestoßen und vereine einen breiten Konsens.

Ilona Deckwerth (SPD) bemängelte, dass trotz der guten Beschäftigungssituation in Bayern die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung bei über 9 Prozent läge. Soziale Teilhabe und Selbstständigkeit lägen somit für viele Menschen in weiter Ferne. Der vorgeschlagene Anteil von 48 Prozent würde einen Zuschuss von 1.415 Euro monatlich bedeuten. In Regionen mit hohem Preisniveau reiche dies nicht aus. Erst der geforderte Lohnzuschuss von bis zu 80 Prozent (2.356 Euro) unterstütze Menschen effektiv darin, auf dem schwierigen Arbeitsmarkt eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Zahl der Menschen, die für diese Förderung in Frage kämen, sei so überschaubar, dass es sich um geringe Mehrausgaben handele.

Gabi Schmidt (Freie Wähler) bezeichnete es als verwerflich, den Betrag, der Menschen die volle Teilhabe ermöglichen soll, von vornherein zu deckeln. Bayern müsse in diesem Fall aber auf eine einheitliche, bundesweite Regelung warten. Verschiedene Sätze würden bei Arbeitgebern und Werkstätten an der Grenze zu anderen Bundesländern zu Fluktuation führen.

Kerstin Celina (GRÜNE) bezeichnete das Bundesteilhabegesetz als wichtig, aber noch verbesserungsfähig. Nun sei es an den Bundesländern, dieses Gesetz umzusetzen und es selbstständig zu verbessern. Der Landeregierung sprach sie ihren Dank für das detaillierte und transparente Gesetzgebungsverfahren aus. Nun ginge es darum, die Handlungsspielräume zu identifizieren, die bisher ungenutzt geblieben seien. An dieser Stelle hätte sich die Regierungsfraktion etwas kompromissbereiter zeigen können. Die geplante Erhöhung des Lohnkostenzuschusses um 8 Prozent würde nicht ausreichen, um Werkstattbeschäftigten die Möglichkeit einer regulären Beschäftigung zu ermöglichen.

Thomas Huber (CSU) bezeichnete das bayerische Teilhabegesetz als einen ersten Meilenstein für die Interessen und das Wohl der Menschen mit Behinderungen. Nun bestünden bundesweit einheitliche Kriterien zur Bedarfsermittlung. Dieses Modell solle nun erst einmal erprobt werden. Die Erkenntnisse daraus könnten in das Bayerische Teilhabegesetz II aufgenommen werden.

Johannes Hintersberger (CSU) sieht den Freistaat mit dem bayerischen Teilhabegesetz I auf dem richtigen Weg zu einer Teilhabegesellschaft. Er betonte, kein anderes Bundesland habe so schnell und weitreichend Regelungen getroffen. Dabei würden alle landesrechtlichen Gestaltungsspielräume intensiv genutzt. Beim Lohnkostenzuschuss befände sich Bayern bereits um 20 Prozent über der vom Bundesgesetzgeber festgelegten Marge. Ab 2020 würde die nächste Stufe der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit dem bayerischen Teilhabegesetz II in Angriff genommen.