Fragen und Antworten

Versorgungssicherheit im eigenen Land ist ein hohes Gut und Aufgabe der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Europäischen Verträgen.

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.


Im Mittelpunkt des Handelns des Jugendamtes steht jedoch immer das Wohl des Kindes.