Die Aufnahme des Kriteriums „medizinisch begründet“ in § 3 MedCanG dient der Klarstellung, dass Cannabis – wie jedes andere hochwirksame Arzneimittel – nur auf Grundlage einer ärztlich fundierten Indikation verschrieben werden darf.
Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt.