Deutschland hat über viele Jahre hinweg Strukturen abgebaut, Personal reduziert und Vorsorge vernachlässigt, weil man glaubte, militärische Bedrohungen gehörten der Vergangenheit an. Diese Annahme hat sich leider als falsch erwiesen.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.