In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Das Prostituiertenschutzgesetz stärkt die Rechte und den Schutz von in der Prostitution tätigen Menschen. Das haben auch die Evaluierungsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz gezeigt.